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AGB

Allgemeine Lieferbedingungen der Re-Comp GmbH für Privatkunden

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Ihre Bestellung, wenn Sie als Verbraucher bei uns bestellen:

I. Allgemeine Hinweise, Informationen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages

1.    Wer wir sind:    
       Sie schließen einen Vertrag mit der Re-Comp GmbH      
       Geschäftsführerin: Frau Angelika Loska
       Am Weidenbroich 1
       Telefon: 02191 - 60919-0
       Telefax: 02191 – 60919-41
       E-Mail: info@re-comp.de

2.    Die wesentlichen Merkmale unserer Waren oder Dienstleistungen.

Die wesentliche Merkmale unserer Waren und Dienstleistungen werden auf der jeweiligen Artikelbeschreibungsseite angezeigt.

3.    Zustande kommen von Verträgen

Unser Angebot im Internet stellt eine für Sie unverbindliche Aufforderung dar, bei uns Waren zu bestellen. Die Angebote auf unseren Internetseiten sind hinsichtlich der Preise, Liefertermine und des sonstigen Inhalts freibleibend. Sie können bei uns telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail oder durch Nutzung unseres Online-Shops die gewünschten Waren und / oder Dienstleistungen bestellen. Der Vertrag kommt dann dadurch zustande, dass wir Ihr Angebot durch Zusendung einer Vertragsbestätigung per E-Mail spätestens nach 2 Wochen oder durch Versand der Ware annehmen. In jedem Falle gilt, dass wir in unserem Online-Shop für unsere Produkte werben und diese Angebote freibleibend sind. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nutzung unseres Online-Shops nach erfolgter Bestellung automatisch eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bestellung per E-Mail erhalten. Diese dient lediglich zur Klarstellung, dass die Übermittlung Ihrer Bestellung gelungen ist; es handelt sich nicht um die  verbindliche Vertragsbestätigung.

4.    Preise und sonstige Kosten

Es gelten die in unserem Online-Shop genannten Preise. Diese sind unmittelbar bei dem Produkt in der Regel ohne Mehrwertsteuer mit einem Hinweis auf die zusätzlich zu entrichtende Mehrwertsteuer ausgewiesen, soweit sie nicht als Brutto-Preise einschließlich der Mehrwertsteuer bezeichnet sind. Für den Versand der Waren erheben wir Versandkosten, die sich aus den Verpackungs- und den Portokosten berechnen. Diese Kosten enthalten, da wir sie nur an sie weiterreichen und sie von der jeweiligen Landespost abhängen, in der Regel keine Mehrwertsteuer. Die anfallenden Versandkosten werden bei jedem Bestellvorgang in unserem Online-Shop ersichtlich. Bei einer telefonischen oder schriftlichen Bestellung informieren wir Sie gerne über die Versandkosten.

5.    Der Bestellvorgang und die Korrektur von Fehlern beim Bestellen

Zur Bestellung von Waren über unseren Online-Shop müssen Sie diese zunächst aus unserem Sortiment aussuchen und dann in den virtuellen „Warenkorb" legen. Dessen Inhalt können Sie sich jederzeit anzeigen lassen, in dem Sie im Menü auf „Warenkorb“ klicken. Waren können Sie jederzeit  wieder aus dem Warenkorb entfernen.
Zur Änderung der Warenmenge tragen Sie bitte eine andere Anzahl ein; hiernach können Sie den Warenkorb durch das Anklicken von „Aktualisieren“ auf den neuen Stand bringen. Wenn der Warenkorb alle gewünschten Artikel in der richtigen Menge enthält, klicken Sie auf den Link "Zur Kasse gehen". Sie werden dann in mehreren Schritten nach Ihrer Rechnungs- und Lieferadresse sowie nach der gewünschten Zahlungs- und Versandart gefragt. Vor der endgültigen Übermittlung Ihrer Bestellung sehen Sie eine detaillierte Aufstellung der Details Ihrer Bestellung. Nachdem Sie auf die Schaltfläche "Bestellung abschicken" geklickt haben, wird auf dem Bildschirm eine Meldung über die erfolgreiche Übermittlung Ihrer Bestellung mit den Details der Bestellung angezeigt. Diese Seite können Sie sich auch ausdrucken lassen, sofern Sie über einen Drucker verfügen. Zudem erhalten Sie automatisch eine Bestätigung über die erfolgreiche Übermittlung Ihrer Bestellung per E-Mail.

Ihre Bestellung inklusive Ihrer persönlichen Daten wird bei uns nicht elektronisch gespeichert; sie kann daher nicht mehr abgerufen werden. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten findet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) statt. Eine Übermittlung an Dritte ist nicht vorgesehen und findet nicht statt.

II. Widerrufsrecht, Folgen eines Widerrufs

1.    Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb eines Monats ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Re-Comp GmbH       
Geschäftsführerin: Frau Angelika Loska
Am Weidenbroich 1
E-Mail: info@re-comp.de
Telefax: 02191 – 60919-41

2.    Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
 
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

-Ende der Widerrufsbelehrung-

III. Vertragsschluss, Geltungsbereich

1.    Der Vertrag kommt nach Eingang Ihrer Bestellung mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)  beim Besteller, spätestens aber mit dem Zugang der Ware beim Besteller, zustande.

2.    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Re-Comp GmbH gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Re-Comp GmbH hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

IV. Lieferfristen, Konstruktions- und Formänderungen

1.    Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, wenn nicht im Einzelfall schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt wurde. Falls wir ohne unser eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sind, weil unsere Lieferanten vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben, sind wir dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Sollte ein Problem mit der Lieferung auftreten, werden wir uns zunächst unverzüglich mit dem Kunden in Verbindung setzen, um eine zufrieden stellende Lösung zu finden und vom Kunden bereits erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten. Wenn es auf Grund höherer Gewalt zu Lieferverzögerungen kommt (z. B. durch hoheitliche Eingriffe, Naturkatastrophen, Krieg, Streik in Zulieferbetrieben oder im Transportgewerbe oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände) sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nach Wegfall des Hinderungsgrundes die Lieferung nachzuholen oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller ist berechtigt, im Falle einer derartigen Verzögerung eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu setzen und zurückzutreten, falls die Lieferung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt.

2.    Konstruktions- oder Form- und Farbänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

3.    Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb Deutschlands können Einfuhrabgaben anfallen, die der Kunde zu tragen hat.

V. Verpackung und Versand

Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert als Versandkosten in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt – soweit nicht abweichend vereinbart – durch uns nach billigem Ermessen.

VI. Erfüllungsort, Abnahme und Gefahrenübergang

1.    Erfüllungsort für die Verpflichtungen der Parteien aus dem Vertrag ist Remscheid. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Lieferung der bestellten Ware an die vom Kunden in der Bestellung angegebenen Adresse. 

2.    Für den Fall, dass der Besteller die Ware bei der Lieferantin abholen will, ist er verpflichtet, diese innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige in Textform bei der Lieferantin abzunehmen. Nimmt der Besteller die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige ab, ist die Lieferantin nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert.

VII. Preisänderungen

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent
des Ursprungspreises ausmacht.

VIII. Gewährleistung, Verjährung, Haftungsausschluss

1.     Liegt ein Mangel in der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Ansprüche wegen Mängeln verjähren beim Kauf von neuer Ware nach zwei Jahren ab Zugang der Ware beim Besteller, beim Kauf von gebrauchten Waren („refurbished“) verjähren Ansprüche des Käufers wegen Mängeln nach einem Jahr ab Zugang der Ware beim Besteller.  Gerät der Besteller in Verzug mit der Annahme der bestellten Ware, beginnen die Verjährungsfristen mit Beginn des Annahmeverzuges.

2.    Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäßen Gebrauch  zurückzuführen sind.

3.    Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir – außer im Falle einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens oder bei Verletzungen von Kardinalpflichten aus diesem Vertrag - nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

4.    Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

IX. Eigentumsvorbehalt

1.    Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

2.    Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzuverlangen. Der Besteller ist in diesem Fall zur Herausgabe an uns oder einen von uns bezeichneten Dritten verpflichtet.

3.    Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns erfolgen unbeschadet eventueller Schadensersatzansprüche wegen Verzuges.

X. Zahlungsbedingungen

1.    Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen (Versandkosten) sind spätestens bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig. Wir behalten uns vor, die Belieferung im Einzelfall von einer Vorauszahlung abhängig zu machen.

2.    Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln und Schecks  werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.

3.    Verzugszinsen berechnen wir mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszins. Wir behalten uns den Nachweis eines höheren Zinsschadens vor.

XI. Erfüllungsort, Geltung deutschen Rechts

1.    Erfüllungsort für die Verpflichtungen der Lieferantin aus diesem Vertrag ist Remscheid.   

2.    Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

XII. Sonstiges

1.    Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2.    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

XIII. Erklärungen zum Datenschutz

Unser Unternehmen nimmt den Schutz personenbezogener Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir sie verwenden. Als privatrechtliches Unternehmen unterliegen wir den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.

1.         Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden können, Ihre Identität zu erfahren. Darunter fallen Informationen wie Ihr richtiger Name, Adresse, Postanschrift, Telefonnummer. Informationen, die nicht direkt mit Ihrer wirklichen Identität in Verbindung gebracht werden (wie zum Beispiel favorisierte Webseiten oder Anzahl der Nutzer einer Seite) fallen nicht darunter. Sie können unser Online-Angebot grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen. Wenn Sie sich für einen unserer personalisierten Dienste registrieren lassen, ein Produkt bestellen oder ein Abo-Service abschließen, fragen wir Sie nach Ihrem Namen und nach anderen persönlichen Informationen. Es unterliegt Ihrer freien Entscheidung, ob Sie diese Daten eingeben. Ihre Angaben speichern wir auf besonders geschützten Servern in Deutschland. Der Zugriff darauf ist nur wenigen besonders befugten Personen möglich, die mit der technischen, kaufmännischen oder redaktionellen Betreuung der Server befasst sind. In Verbindung mit Ihrem Zugriff werden auf unseren Servern Daten für Sicherungszwecke gespeichert, die möglicherweise eine Identifizierung zulassen (zum Beispiel IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und betrachtete Seiten). Es findet keine personenbezogene Verwertung statt. Die statistische Auswertung anonymisierter Datensätze bleibt vorbehalten.

2.     Weitergabe personenbezogener Informationen

Wir verwenden Ihre personenbezogenen Informationen im Falle von Produktbestellungen nur innerhalb unserer Firma und verbundener Unternehmen. Wir geben sie nicht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis an Dritte weiter. Sollten im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung Daten an Dienstleister weitergegeben werden, so sind diese an das BDSG, andere gesetzliche Vorschriften und vertraglich an die Datenschutz Policy der Re-Comp GmbH gebunden. Soweit wir gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet sind, werden wir Ihre Daten an auskunftsberechtigte Stellen übermitteln.
Die Beiträge in unseren Diskussionsforen sind für jeden zugänglich. Sie sollten Ihre Beiträge vor der Veröffentlichung sorgfältig darauf überprüfen, ob sie keine Angaben enthalten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Sie müssen damit rechnen, dass Ihre Beiträge in Suchmaschinen erfasst und auch ohne gezielten Aufruf unseres Angebotes weltweit zugreifbar werden. Die Löschung oder Korrektur solcher Einträge lässt sich bei ausländischen Betreibern häufig nicht durchsetzen.

3.     Recht auf Widerruf

Wenn Sie uns personenbezogene Daten überlassen haben, können Sie jederzeit deren Löschung verlangen. Daten für Abrechnungs- und buchhalterische Zwecke sind von einer Kündigung beziehungsweise von einer Löschung nicht berührt. Die auf unseren Seiten erbetenen Eingaben sind Daten im Sinne des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) bzw. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Wir erheben diese Daten im Hinblick auf die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Abwicklung von Vertragsverhältnissen.

4.     Hinweis zur Datensicherheit

Wir weisen darauf hin, dass wir bei Datenübermittlungen per Internet keinen Einfluss auf den Datentransport haben und einen missbräuchlichen Zugriff dritter Personen auf die von Ihnen übermittelten Daten nicht ausschließen können. Bitte bedenken Sie dies, bevor Sie Ihre persönlichen Daten über das Internet an uns absenden. Die übermittelten Daten werden von uns zum Zwecke der weiteren Bearbeitung gespeichert und gegebenenfalls an einen zuständigen Vermittler weitergegeben, in jedem Fall jedoch streng vertraulich behandelt.

5.    Änderung und Abrufbarkeit der Datenschutzbestimmungen

Die Re-Comp GmbH behält sich das Recht vor, diese Datenschutzbestimmungen jederzeit zu ändern, wenn Änderungen aufgrund von nachträglich erkannten Regelungslücken, der Änderung der gesetzlichen Anforderungen oder im Hinblick auf neue von der Re-Comp GmbH bereitgestellten Dienste erforderlich werden. Die Re-Comp GmbH wird Sie über alle Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen auf ihrer Webseite informieren. Sie können diese Datenschutzbestimmungen von jeder Seite der Re-Comp Webseite unter dem Link "Datenschutz" abrufen und ausdrucken.

 

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Ihre Bestellung, wenn Sie als Unternehmer bei uns bestellen:

I.    Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Für den Vertrag gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt; der Geltung abweichender Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

II.    Zustandekommen von Verträgen

Bestellungen sind für den Besteller verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung in Textform – z.B. per E-Mail, Brief oder Telefax – bestätigt haben (Auftragsbestätigung). Abweichungen der Auftragsbestätigung von der Bestellung sind unverzüglich mitzuteilen. Wird eine Abweichung nicht unverzüglich mitgeteilt, gilt die Bestellung als mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande gekommen. 

III.    Lieferfristen

1.     Lieferfristen sind - soweit nicht abweichend vereinbart - unverbindlich, so dass ihre Überschreitung keinen Verzug begründet. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor   Eingang einer   vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.

3.     Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

4.    Teillieferungen sind zulässig.

IV. Abweichungen und Änderungen

Konstruktions- oder Form- und Farbänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

V. Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen oder Erfüllung zu verlangen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

VI. Verpackung und Versand

Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und von uns berechnet. Porto- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt – soweit nicht abweichend vereinbart – durch uns nach billigem Ermessen.

VII. Erfüllungsort, Abnahme und Gefahrenübergang

1.     Erfüllungsort für die Verpflichtungen der Parteien aus dem Vertrag  ist Remscheid. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Übergabe der bestellten Ware in Remscheid. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.

2.     Bleibt der Besteller mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.

3.     Die Gefahr geht mit der Abnahme des Liefergegenstandes durch den Besteller, der unberechtigten Verweigerung der Abnahme durch den Besteller oder der Übergabe durch uns an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person, spätestens aber vierzehn Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige beim Besteller auf den Besteller über. Erklärt der Besteller vorher, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.

VIII. Preisänderungen

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent des Ursprungspreises ausmacht.

IX. Gewährleistung, Haftungsausschluss

1.    Wir übernehmen abweichend von der gesetzlichen Regelung in der folgenden Weise für die Dauer von 6 Monaten ab Gefahrübergang die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:

a)    Ist eine gelieferte Sache mangelhaft, kann der Besteller Nacherfüllung (§ 439 BGB)
verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Neulieferung oder Fehlerbeseitigung.
b)    Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen
oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.
c)    Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines durch einen Sachmangel eintretenden
Vermögensschadens sind ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten diesen Vermögensschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

2.    Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haften wir – außer im Falle einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens oder bei Verletzungen von Kardinalpflichten aus diesem Vertrag - nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

3.    Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

X. Eigentumsvorbehalt

1.     Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung des  Kaufpreises vor.

2.    Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzuverlangen. Der Besteller ist in diesem Fall zur Herausgabe an uns oder einen von uns bezeichneten Dritten verpflichtet.

3.    Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht  ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

4.    Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug geraten ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5.    Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

6.    Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

7.    Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

8.    Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen, um mehr als 30% übersteigt.

XI. Zahlungsbedingungen

1.     Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefer-gegenstandes zur Zahlung fällig.

2.     Scheck- sowie Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechsel-entgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.

3.     Verzugszinsen berechnen wir mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszins. Wir behalten uns den Nachweis eines höheren Zinsschadens vor.

4.    Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft, wenn diese unstreitig oder gerichtlich festgestellt sind. Dies gilt entsprechend für die Aufrechnung mit Ansprüchen gegen unsere Kaufpreisforderung.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Remscheid.  Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz der Re-Comp örtlich zuständige Gericht zuständig. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers oder einer seiner Niederlassungen  zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den Internationalen Kauf beweglicher Sachen.

XIII. Sonstiges

1.     Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

2.     Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

3.     Ergänzend gilt unsere Erklärung zum Datenschutz in ihrer jeweiligen Fassung, die auf unserer Homepage zur Ansicht und zum Download zur Verfügung steht.

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Re-Comp GmbH

I. Maßgebliche Bedingungen

Diese Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Lieferanten/ Auftragnehmer (nachfolgend gemeinsam "Lieferant" genannt), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden. Sie gelten auch, wenn der Lieferant insb. bei der Annahme der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich zugestimmt. Der Geltung von diesen Einkaufsbedingungen abweichenden Liefer- oder Verkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.

II. Bestellung

1.    Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von uns schriftlich abgefasst und von einer zu unserer Vertretung berechtigten Person unterschrieben sind. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt haben. Im Einzelfall von uns vorgegebene Zeichnungen inklusive Toleranzangaben sind verbindlich. Mit der Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich durch Einsicht in die vorhandenen Plänen über Art der Ausführung und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen, besteht für uns keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass unsere Bestellung korrigiert und erneuert werden kann.
 
Dies gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.

2.    Bestellungsannahmen sind uns durch Unterschrift auf der Kopie der Bestellung innerhalb von zwei Wochen ab Bestellung zu bestätigen, sonst sind wir zum Widerruf berechtigt.

3.    Abweichungen in Quantität und Qualität gegenüber dem Text und Inhalt unserer Bestellung und spätere Vertragsänderungen gelten erst als vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.

4.    Zeichnungen, Werkzeuge, Muster, Modelle, Marken und Aufmachungen oder ähnliches sowie Fertigprodukte und Halbfertigprodukte, die von uns überlassen oder in unserem Auftrag hergestellt werden, bleiben unser Eigentum und dürfen an Dritte nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung geliefert werden. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen im Einzelfall sind diese unverzüglich mit Erledigung der Bestellung ohne besondere Aufforderung an uns zurückzugeben. Mit derartigen Fertigungsmitteln, Marken und Aufmachungen hergestellte bzw. ausgezeichnete Erzeugnisse dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung an Dritte geliefert werden.

III. Liefertermine

1.    Die vereinbarten Lieferfristen und -termine sind verbindlich. Sie laufen vom Datum der Bestellung. Innerhalb der Lieferfrist bzw. zum Liefertermin muss die Ware an der von uns angegebenen Empfangsstelle eingegangen sein. Falls Verzögerungen zu erwarten sind, hat der Lieferant uns dies unverzüglich mitzuteilen und unsere Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Auftrags einzuholen.

2.    Kommt der Lieferant in Verzug, so haben wir nach Mahnung das Recht, eine Vertragsstrafe von 0,5% des Netto-Bestellwertes pro angefangene Woche, höchstens 5% des Netto-Bestellwertes und/oder der Lieferung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Die geleistete Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

3.    Vor Ablauf des Liefertermins sind wir zur Abnahme nicht verpflichtet.

IV. Lieferung/Verpackung

1.    Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Lieferanten spesenfrei an die von uns angegebene Empfangsstelle. Haben wir ausnahmsweise die Fracht zu tragen, so hat der Lieferant die von uns vorgeschriebene Beförderungsart zu wählen, sonst die für uns günstigste Beförderungs- und Zustellart.

2.    Die Gefahr geht erst mit Abnahme durch unsere Empfangsstelle auf uns über.

3.    Soweit die Produkte unmittelbar an uns geliefert werden, werden wir innerhalb von sechs (6) Wochen ab Eingang der Produkte diese auf Menge und auf Mängel hin untersuchen. Wir werden lediglich eine Stichprobenuntersuchung durchführen. Wir können bei Schlechtlieferung des Auftragnehmers das Lieferlos zurückweisen.

4.    Die Zwischenkontrollen oder Wareneingangskontrollen und deren Ergebnisse befreien den Auftragnehmer nicht von der Gewährleistung für Mängel gemäß VIII dieser Bedingungen.

5.    Die Verpackung ist im Preis inbegriffen. Ist ausnahmsweise etwas anderes vereinbart, so ist die Verpackung zum Selbstkostenpreis zu berechnen. Der Lieferant hat die von uns vorgegebene Verpackung zu wählen und darauf zu achten, dass durch die Verpackung die Ware vor Beschädigungen geschützt ist. Bei Rücksendung sind mindestens zwei Drittel des berechneten Wertes gutzuschreiben.

V. Dokumentation

1.    Rechnungen, Lieferscheine und Packzettel sind in zweifacher Ausfertigung jeder Sendung beizufügen. Diese Dokumente müssen enthalten:

- Nummer der Bestellung

- Menge und Mengeneinheit

- Brutto-, Netto- und ggf. Berechnungsgewicht

- Artikelbezeichnung mit unserer Artikelnummer

- Restmenge bei Teillieferungen

2.    Bei Frachtsendungen ist uns eine Versandanzeige am Tage des Versandes gesondert zu übermitteln.

VI. Preise

1.    Wenn nicht ausdrücklich anders festgelegt, sind die vereinbarten Preise Festpreise, sofern der Lieferant seine betreffenden Preise nicht allgemein herabsetzt.

2.    Der Lieferant wird uns keine ungünstigeren Preise und Bedingungen einräumen, als anderen Abnehmern, wenn und soweit diese ihm gegenüber im konkreten Fall gleiche oder gleichwertige Voraussetzungen bieten.

VII. Rechnung/Zahlung

1.    Rechnungen sind für jede Bestellung gesondert zu erteilen. Zahlung erfolgt erst nach vollständigem Eingang der mangelfreien Ware bzw. vollständiger mangelfreier Leistung und nach Eingang der Rechnung. Bei Teillieferungen gilt dies entsprechend. Zeitverzögerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen keine Skontofristen.

Bei Skontogewährung erfolgt die Bezahlung:

- bis zu 14 Tagen abzüglich 3% Skonto

- bis zu 30 Tagen netto

2.    Forderungen des Lieferanten an uns dürfen nur mit unserer Zustimmung
an Dritte abgetreten werden. Zahlungen erfolgen nur an den Lieferanten.

VIII. Garantie/Gewährleistung/Beanstandung

1.    Der Lieferant übernimmt die Verpflichtung, dass die Ware einschließlich Aufmachung und Auszeichnung unseren Angaben entspricht. Unsere Bestellung bzw. unser Auftrag wird fach- und sachgerecht nach dem jeweiligen Stand der Technik ausgeführt.

2.    Bei Lieferung fehlerhafter Ware wird dem Lieferanten Gelegenheit zur Nachbesserung oder Nachlieferung gegeben. Kann der Lieferant diese nicht durchführen oder kommt er dem nach Aufforderung und Fristsetzung nicht unverzüglich nach, so sind wir berechtigt, die Ware auf Gefahr des Lieferanten zurückzuschicken sowie uns anderweitig einzudecken. In dringenden Fällen sind wir berechtigt, nach Benachrichtigung des Lieferanten, die Nachbesserung selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten ausführen zu lassen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Lieferant.

3.    Für das vom Lieferanten gefertigte Produkt bzw. für den von ihm durchgeführten Auftrag endet die Gewährleistung mit Ablauf von 12 Monaten nach Lieferung und Abnahme.

4.    Soweit vorstehend nicht anders geregelt, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

IX. Produzentenhaftung

Für Fehler, die auf ein Verschulden des Lieferanten zurückzuführen sind, stellt dieser uns von der daraus resultierenden Produzentenhaftung insoweit frei, wie er selbst auch unmittelbar haften würde.

X. Schutzrechte

Der Lieferant haftet dafür, dass durch seine Lieferung und ihre Verwertung durch uns keine Patente oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzt werden. Er stellt uns und unsere Abnehmer von allen Ansprüchen aus der Benutzung solcher Schutzrechte frei. Dies gilt nicht, soweit der Lieferant die gelieferte Ware nach von uns übergebenen Zeichnungen, Modellen oder diesen gleichkommenden sonstigen Beschreibungen oder Anordnungen hergestellt hat und nicht weiß oder im Zusammenhang mit den von ihm hergestellten Erzeugnissen nicht wissen kann, dass dadurch Schutzrechte verletzt werden.

XI. Höhere Gewalt

Krieg, Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen, Betriebseinschränkungen u.ä. Ereignisse, die uns die Vertragserfüllung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens von der Pflicht zur rechtzeitigen Abnahme. Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich hierüber zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

XII. Verwahrung/Eigentum

Beigestelltes Material bleibt unser Eigentum. Es ist als solches getrennt zu lagern und darf nur für unsere Bestellungen verwendet werden. Für Wertminderung oder Verlust haftet der Lieferant auch ohne Verschulden. Die Gegenstände, die mit dem von uns beigestellten Material hergestellt werden, sind im jeweiligen Fertigungszustand unser Eigentum. Der Lieferant verwahrt diese Gegenstände für uns; im Kaufpreis sind Kosten für die Verwahrung für die für uns verwahrten Gegenstände und Materialien enthalten.

XIII. Geschäftsgeheimnisse

Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellungen und alle hiermit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln.

XIV. Allgemeine Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

1.    Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und uns gilt, auch wenn dieser seinen Firmensitz im Ausland hat,      deutsches Recht unter Einschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.

2.     Erfüllungsort für die wechselseitigen Pflichten aus diesem Vertrag ist Remscheid.

3.     Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien ist bei dem für den Sitz der Re-Comp zuständigen Gericht.